Menschen mit einer Behinderung haben die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.

Schwerbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) sind Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert und infolge ihrer Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 50 % gemindert sind.
Der Grad der Schwerbehinderung und eventuelle zusätzliche Merkzeichen werden individuell ermittelt.

Mit dem Schwerbehindertenausweis verbunden sind Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche z.B. bezüglich Mobilität, Schutz am Arbeitsplatz, Rundfunkbeitragsermäßigung bzw. -befreiung etc.

Anträge erhalten Sie beim Servicecenter. Dieser nimmt die Anträge auch gerne wieder entgegen und gibt sie an das Landratsamt Esslingen weiter.


Ansprechpartner

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich und können elektronisch, telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden. Mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 16 Uhr werden freie Sprechstunden angeboten.

Anfahrt_Stadthaus
Anfahrt