Stecker-Solargeräte

Bei Stecker-Solargeräten handelt es sich um Mini-Solaranlagen mit einer Leistung bis maximal 600 Watt Peak, die üblicherweise am Balkon, auf der Terrasse oder dem Garagendach angebracht werden. Andere geläufige Begriffe für Stecker-Solargeräte sind Balkonkraftwerke, Balkonmodule, Mini-Solaranlagen oder Plug & Play-Solaranlagen. Der regenerativ erzeugte Strom wird über eine Steckdose direkt   rt wird. Auf diese Weise ist es nicht nur Hauseigentümern, sondern auch Mietern oder Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern möglich, eigenen Solarstrom zu produzieren und einen wichtigen Beitrag zur Energiewende vor Ort und somit zum Klimaschutz zu leisten. Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen auf dem Dach können die kleineren Stecker-Solargeräte von Privatpersonen selbst angebracht, angeschlossen und direkt genutzt werden.


Förderprogramm der Stadt Ostfildern

 

Förderbudget ausgeschöpft – Antragstellung beendet

Seit April 2023 unterhielt die Stadt Ostfildern ein kommunales Förderprogramm und bezuschusste Haushalte beim Kauf und der Installation von Stecker-Solargeräten. In den Jahren 2023 und 2024 konnten somit etwa 315 Haushalte in Ostfildern gefördert werden.

Seit Anfang November ist das Förderbudget für das Jahr 2024 ausgeschöpft. Aus diesem Grund können derzeit keine Förderanträge mehr gestellt werden.

Die Nachfrage nach dem Förderprogramm hat in den vergangenen Monaten stark nachgelassen und die Preise für Stecker-Solargeräte sind inzwischen deutlich gesunken. Auch ohne Förderung sind die Stecker-Solargeräte in der Regel eine lohnenswerte Investition, die sich nach wenigen Jahren bezahlt macht. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung beschlossen, das Förderprogramm im Jahr 2025 nicht weiterzuführen.


Häufige Fragen zu Stecker-Solargeräten

Wie funktionieren Stecker-Solargeräte genau?

Stecker-Solargeräte funktionieren wie jede PV-Anlage. Trifft Sonnenlicht auf die Solarzellen des Moduls, entsteht Gleichstrom. Dieser wird vom Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt. Den erzeugten Strom speisen Stecker-Solargeräte direkt in den Endstromkreis einer Haus- oder Wohnungsinstallation ein und nicht wie herkömmliche PV-Anlagen ins öffentliche Stromnetz oder einen Hausanschlusskasten. Der selbst erzeugte Strom wird direkt im Endstromkreis für die angeschlossenen Haushaltsgeräte verwendet. Grundsätzlich darf nur ein Stecker-Solargerät pro Haushalt angeschlossen werden.

Stecker-Solargeräte sind in der Regel als anschlussfertiges Set erhältlich und bestehen aus den Solarmodulen (meist zwei Module), dem Wechselrichter, einer Verkabelung mit Stecker sowie einer Befestigung, z.B. fürs Balkongeländer. Das Gerät darf eine Leistung von 800 Watt Peak am Wechselrichter nicht überschreiten. Auch die Leistung der Solarmodule ist auf maximal 2.000 Watt Peak begrenzt (entspricht 4-5 Solarmodulen). 

Standard-Solarmodule sind etwa 1 Meter mal 1,7 Meter groß, wiegen gut 20 Kilogramm und liefern typischerweise eine Nennleistung von gut 400 Watt. Daneben werden auch Solarmodule ohne Glasfront oder kleinformatigere Solarmodule angeboten, die sich für eine einfachere Montage, beispielsweise am Balkon, besonders gut eignen.

Lohnt sich ein Stecker-Solargerät für mich?

Der Ertrag des Stecker-Solargeräts und somit seine Wirtschaftlichkeit sind abhängig von den Anschaffungskosten, den Stromkosten und der Ausrichtung des Moduls und der Verschattung durch umliegende Gebäude oder Bäume. Optimal ist die senkrechte Montage an der Außenseite einer Balkonbrüstung, die verschattungsfrei nach Südwest bis Südost ausgerichtet ist. Dadurch werden im Sommer die nicht nutzbaren Erzeugungsspitzen reduziert und dafür die nutzbaren Erträge im Winterhalbjahr erhöht. In diesem Optimalfall erzeugt ein Standardmodul mit 380 Watt Leistung etwa 280 Kilowattstunden Strom pro Jahr, was etwa dem jährlichen Verbrauch eines Kühlschranks und einer Waschmaschine in einem Haushalt mit zwei Personen entspricht. Wird der erzeugte Strom im Haushalt verbraucht, wird die Stromrechnung entsprechend reduziert.

Für Ihren individuellen Fall können Sie die Wirtschaftlichkeit des Stecker-Solargeräts mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin abschätzen.

Was muss ich als Mieter oder Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus beachten?

Mit einem Stecker-Solargerät ist es auch für Mieter und Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) möglich, eigenen Solarstrom zu produzieren. Jedoch sollten Sie dafür die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen. Die Zustimmung ist auch Voraussetzung für die Förderung des Stecker-Solargeräts durch die Stadt Ostfildern und muss als Nachweis eingereicht werden.

Im Jahr 2020 wurde das Wohnungseigentumsgesetz geändert. In Eigentümergemeinschaften ist seither keine Einstimmigkeit mehr nötig, es reicht eine einfache Mehrheit.

Am 13. September 2023 hat das Bundeskabinett eine Gesetzesvorlage des Bundesjustizministeriums verabschiedet. Demnach soll der Einsatz eines Stecker-Solargeräts für Mieter und WEG-Bewohner zukünftig vereinfacht werden. Allerdings stehen die Beratung und der Beschluss des Gesetzes durch den Bundestag noch aus.

Wo kann ich das Stecker-Solargerät kaufen und was muss ich beim Kauf beachten?

Die Stecker-Solargeräte können im lokalen Photovoltaik-Fachhandel, mittlerweile aber auch bei Supermarktketten und in Baumärkten gekauft werden. Die meisten Angebote gibt es jedoch im spezialisierten Onlinehandel. Übersichten und Produktvergleiche gibt es hier:

 

Generell ist es empfehlenswert, nur Stecker-Solargeräte zu kaufen, die alle erforderlichen Komponenten enthalten. Dabei sind außerdem folgende Punkte zu beachten:

  • Stellen Sie sicher, dass die Anlage eine CE-Zertifizierung aufweist.
  • Der Wechselrichter muss eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 enthalten, weil er sonst nicht am Stromnetz betrieben werden darf.
  • Empfehlenswert ist außerdem die Einhaltung des Sicherheitsstandard der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2023-01).

Was muss ich bei der Montage des Stecker-Solargeräts beachten?

Seit einigen Jahren ist für die Installation des Stecker-Solargeräts keine Elektrofachkraft mehr nötig. Nach VDE-Norm 0100-551-1 dürfen auch Laien Stecker-Solargeräte an das eigene Wohnungsnetz anschließen. Jedoch sind bei der Installation die gesetzlichen Vorgaben und der aktuelle Stand der Technik einzuhalten. Der Anlagenbetreiber ist für die Sicherheit des Stecker-Solargeräts verantwortlich. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Diese überprüft, ob eine spezielle Energiesteckdose notwendig ist.

Die Installation eines Zwei-Richtungszählers ist seit Mitte 2022 für den Betrieb eines Stecker-Solargeräts nicht mehr erforderlich. Ihr aktueller Zähler wird, wenn der turnusmäßige Zählertausch ansteht, durch einen Zwei-Richtungszähler ersetzt (siehe auch Messstellenbetriebsgesetz).

Bei der Montage eines Stecker-Solargeräts sind außerdem einige planungs- und bauordnungsrechtliche Belange zu beachten. Dafür hat die Stadt Ostfildern ein Merkblatt erstellt:

Merkblatt zur Montage eines Stecker-Solargeräts (PDF/566.94 kB)

Wo muss ich ein Stecker-Solargerät anmelden?

Seit dem 17. August 2023 entfällt die Anmeldung des Stecker-Solargeräts beim Stromnetzbetreiber Netze-BW. Die Geräte müssen nur noch in einem vereinfachten Verfahren im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Diese Registrierung ist gesetzlich verpflichtend, ohne Registrierung droht ein Bußgeld. 

Wo finde ich weitere Informationen oder Beratungsangebote?

Weiterführende Informationen und Beratung zu Stecker-Solargeräten erhalten sie hier: