Waffenrecht

Für den Erwerb von Waffen ist die waffenrechtliche Erlaubnis in Form einer Waffenbesitzkarte erforderlich. Für das Führen von Waffen bedarf es eines Waffenscheins.
Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerservice, Recht.


Kosten

Die Gebühren für waffenrechtliche Erlaubnisse sind je nach Amtshandlung unterschiedlich.

Weitere Informationen

Voraussetzung für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist das Vorliegen eines Bedürfnisses ( z.B. als Jäger, Sportschütze, Sammler von Waffen mit kulturhistorischer Bedeutsamkeit ) und der Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers.

Information der Waffenbehörde über die Änderungen im Waffengesetz 2020 (pdf/225 kb)

Nähere Informationen zum Waffenrecht.


Ansprechpartner/in

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Wählen Sie bitte über die elektronische Terminvereinbarung Ihren Wunschtermin aus. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können Sie dies gerne über die unten angegebene Telefonnummer tun.