Jeder Wähler muss in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland
Wenn Sie sich im Ausland aufhalten und noch mit einem Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung an Ihre deutsche Meldeanschrift, können darauf einen Antrag auf Briefwahl bei ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde stellen und so an den Bundestagswahlen teilnehmen. Der Antrag auf Briefwahl kann durch Ausfüllen des Wahlscheinantrags, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, oder anderweitig schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht jedoch telefonisch) bei der Gemeindebehörde unter Angabe des Familiennamens, aller Vornamen, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift gestellt werden. Bei Antritt des Auslandsaufenthalts vor Übersendung der Wahlbenachrichtigung wird empfohlen, mit der Wohnsitzgemeinde Rücksprache zu nehmen, da die Wahlbenachrichtigung grundsätzlich an die Meldeanschrift gesandt wird.
Von Grundsatz her raten wir Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland und längerem Auslandsaufenthalt im Vorfeld des Wahltags und über diesen hinweg (z.B. Au-Pair-Aufenthalte, FSJ, berufliche Abwesenheiten etc.), den Briefwahlantrag per E-Mail zu stellen (unabhängig vom Erhalt der Wahlbenachrichtigung). Die Einzelheiten zur Antragstellung per E-Mail sehen Sie unten unter FAQs Briefwahl > Wie kann man Briefwahl beantragen?
Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland
Damit Sie an der Briefwahl teilnehmen können, müssen Sie vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.
Der Antrag ist bei der Gemeinde zu stellen, bei der Sie vor Ihrem Fortzug ins Ausland gemeldet waren.