Bundestagswahl 2025

 
Alles zur Wahl in Einfacher Sprache

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat ein Heft in Einfacher Sprache zur Bundestagswahl herausgegeben. Über den Link "Bundestagswahl einfach erklärt" können Sie dieses lesen. Es handelt sich um eine barrierefreie PDF-Datei, die in einem neuen Internetfenster geöffnet wird.


Wie kann ich wählen?

Jeder Wähler muss in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland

Wenn Sie sich im Ausland aufhalten und noch mit einem Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung an Ihre deutsche Meldeanschrift, können darauf einen Antrag auf Briefwahl bei ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde stellen und so an den Bundestagswahlen teilnehmen. Der Antrag auf Briefwahl kann durch Ausfüllen des Wahlscheinantrags, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, oder anderweitig schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht jedoch telefonisch) bei der Gemeindebehörde unter Angabe des Familiennamens, aller Vornamen, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift gestellt werden. Bei Antritt des Auslandsaufenthalts vor Übersendung der Wahlbenachrichtigung wird empfohlen, mit der Wohnsitzgemeinde Rücksprache zu nehmen, da die Wahlbenachrichtigung grundsätzlich an die Meldeanschrift gesandt wird.

Von Grundsatz her raten wir Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland und längerem Auslandsaufenthalt im Vorfeld des Wahltags und über diesen hinweg (z.B. Au-Pair-Aufenthalte, FSJ, berufliche Abwesenheiten etc.), den Briefwahlantrag per E-Mail zu stellen (unabhängig vom Erhalt der Wahlbenachrichtigung). Die Einzelheiten zur Antragstellung per E-Mail sehen Sie unten unter FAQs Briefwahl > Wie kann man Briefwahl beantragen? 

 

Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland

Damit Sie an der Briefwahl teilnehmen können, müssen Sie vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.

Der Antrag ist bei der Gemeinde zu stellen, bei der Sie vor Ihrem Fortzug ins Ausland gemeldet waren.

Wo finde ich das Antragsformular?
Variante 1

Wenn Sie

  • nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und
  • dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt 


dann füllen Sie bitte diesen Antrag (Anlage 2) aus, unterzeichnen ihn persönlich und handschriftlich und senden ihn per Post, Fax oder elektronisch an die Gemeinde, bei der Sie vor Ihrem Fortzug ins Ausland gemeldet waren.

 

Variante 2

Wenn Sie einen der oben genannten Punkte nicht erfüllen, benötigen wir zu diesem Antrag (Anlage 2a) noch eine schriftliche Begründung mit folgenden Angaben:

  • persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und
  • Betroffenheit von diesen Verhältnissen aus anderen Gründen

Dieser Antrag, sowie Ihre schriftliche Begründung benötigen wir vollständig ausgefüllt und von Ihnen persönlich handschriftlich unterzeichnet.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag im Original eingereicht werden muss, eine elektronische Übermittlung ist leider nicht möglich.

Antragsfrist für Auslandsdeutsche

Auslandsdeutsche, die sich für das Wählerverzeichnis der Bundestagswahl eintragen lassen wollen, müssen in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Die Antragsfrist für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist am 2. Februar 2025 abgelaufen. Eine Eintragung ins Wählerverzeichnis kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen.

Urlaub im Ausland - wie kann ich wählen?

Auslandsdeutsche und Wahlberechtigte, die Urlaub im Ausland machen, wird nach Auskunft des Auswärtigen Amts zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand (vgl. §28 Abs. 4 BWO) unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen können als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt. Eine Kostenerstattung für den Expressversand scheidet aber aus.

Voraussetzung für die Kurierwegnutzung ist, dass der Wahlberechtigte diese vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen.

Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland/Nutzung des amtlichen Kurierweges“ entnehmen, die laufend aktualisiert und erweitert wird.

An wen kann ich mich wenden? (Kontakt)

Bei allgemeinen Fragen zur Briefwahl wenden Sie sich bitte an das Servicecenter entweder telefonisch unter 0711 3404-118 oder per E-Mail an: servicecenter@ostfildern.de

Wahlhelfer, oder wenn Sie Wahlhelfer werden möchten, wenden sich bei Fragen bitte an Frau Hanninger. Telefon: 0711 3404-250, E-Mail: b.hanninger@ostfildern.de

Grundsätzliche Fragen zur Wahlorganisation und zu Wahlen beantwortet Ihnen gerne Frau Ulmer unter Telefon: 0711 3404-138 oder per E-Mail: e.ulmer@ostfildern.de

Schablonen für Sehbehinderte und Blinde Menschen

Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Der Stimmzettel wird dazu am oberen rechten Rand eine ertastbare Kennzeichnung (abgeschnittene Ecke) enthalten, damit erkennbar ist, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?
Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon 0761 36122.


Logo zur Bundestagswahl - Der Link öffnet ein neues Fenster über das Sie die Briefwahl beantragen können

Briefwahl beantragen

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Klicken Sie hierzu auf den nachfolgenden Link (oder das Logo links): briefwahl@ostfildern.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Servicecenter, Telefon: 0711 3404-118.


Informationen zur Briefwahl

Die Stimmzettel liegen ab dem 5. Februar 2025 beim Wahlamt vor. Der Versand der Briefwahlunterlagen an die Wählerinnen und Wähler kann also ab dem 5. Februar 2025 erfolgen. Dementsprechend verkürzt sich der Zeitraum der möglichen Zusendung von Briefwahlunterlagen ungefähr auf die Hälfte, also auf 2 - 2,5 Wochen. Das Wahlamt empfiehlt angesichts dieser kurzen Zeitläufe, den Wahlbrief direkt in die Rathausbriefkästen zu werfen, sofern eine Aufgabe des Wahlbriefes über die Post vermieden werden kann. So können für den Rücklauf die Postlaufzeiten eingespart werden. Um dem Risiko der verspäteten Zustellung bzw. Rücksendung von Wahlunterlagen zu entgehen, kann ein/e Wähler/in auch vor Ort im Servicecenter des Stadthauses im oben genannten Zeitraum die Briefwahlunterlagen beantragen, erhalten und an Ort und Stelle gleich wählen.

Briefwähler können sich ohne vorherige Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten an der Infothek im Stadthaus melden.

Öffnungszeiten

Montag 8 - 12 Uhr, 13 - 16 Uhr

Dienstag 8 - 12, 13 - 18 Uhr

Mittwoch 8 - 12 Uhr

Donnerstag 8 - 12, 13 - 16 Uhr

Freitag 8 - 12 Uhr

Samstag 9 - 12 Uhr 

 

Briefwahlunterlagen, die ins Ausland müssen, werden priorisiert bearbeitet und sofort versandt, sobald die Stimmzettel da sind.  Briefwahlunterlagen aus dem Ausland sollten so früh wie möglich von dort abgesandt werden, damit sie rechtzeitig bis zum Wahltag im Wahlamt eintreffen.

 

FAQs Briefwahl

Ab wann erhält man die Wahlbenachrichtigung mit dem Briefwahlantrag auf der Rückseite?

Das Rechenzentrum gibt die Wahlbenachrichtigungen für die Postleitzahl-Region 73 am 21. Januar 2025 zur Post, so dass diese gegen Ende der Kalenderwoche 4 (20. bis 26. Januar) bei allen Wahlberechtigten ankommen müssten. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich das Formular für den schriftlichen Briefwahlantrag.

Wie kann man Briefwahlunterlagen beantragen?

Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung (Wählernummer et cetera) können Sie einen Antrag auf einen Wahlscheinmit Briefwahlunterlagen per

  • elektronischem Formular im Internet (Freischaltung erfolgt noch) online stellen oder
  • schriftlich per Papierpost durch Ausfüllen des Briefwahlantrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder
  • durch persönliche Vorsprache (am besten mit mitgebrachtem Antrag) im Servicecenter des Stadthauses, Gerhard-Koch-Straße 1 stellen, die Briefwahlunterlagen gleich erhalten und dann auch direkt vor Ort wählen.

Ist eine Briefwahlbeantragung bereits vor Freischaltung des elektronischen Formulars und vor Zugang der Wahlbenachrichtigung erforderlich (zum Beispiel wegen längerem Auslandsaufenthalt) ist die Antragstellung ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung wie folgt möglich:

  • per E‐Mail an briefwahl@ostfildern.de. Sie können formlos per Mail die Briefwahlunterlagen beantragen mit folgenden zwingenden Angaben:
    - Name
    - Adresse Hauptwohnsitz
    - Geburtsdatum
    - Adresse, an die die Unterlagen versandt werden sollen (also zum Beispiel im Ausland)
    - Ihr vollständiger Name in der Grußformel, damit verdeutlicht wird, Sie haben auch selbst beantragt. Eine digitale Signatur oder ähnliches braucht es nicht.
  • durch einen formlosen Antrag per Papierpost mit den oben genannten Daten und Ihrer Unterschrift an das Wahlamt Ostfildern, Gerhard-Koch-Straße 1, 73760 Ostfildern
  • durch persönliche Vorsprache im Servicecenter des Stadthauses mit Personalausweis und Ausfüllen eines Antragsformulars vor Ort.

Anträge über das Telefon sind nicht möglich. Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.

Wie sind die zeitlichen Läufe Im Falle eines vorzeitigen Wahltermins für den 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025?

Die Wahlbenachrichtigungen werden zirka ab Mitte Januar zugestellt. Über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Landeswahlausschuss wird dann spätestens am 30. Januar 2025 entschieden und die Stimmzettel werden voraussichtlich im Laufe der ersten Februarwoche 2025 vorliegen. Erst nach der Lieferung der Stimmzettel können Briefwahlunterlagen versandt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens zum Wahltag im Wahlamt eingehen.


Die Bundestagswahl einfach erklärt


Wahlberechtigung

Bei den Bundestagswahlen dürfen alle deutschen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen wählen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausländische Staatsbürger dürfen bei den Bundestagswahlen nicht wählen.

 

FAQs Wahlrecht und Wählerverzeichnis

Wie erfahre ich, ob ich in das Wählerverzeichnis von Ostfildern eingetragen bin?

Durch den Erhalt der Wahlbenachrichtigung erfahren alle Wahlberechtigten, unter welcher Wählernummer sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und welchem Wahllokal sie zugeordnet sind. Die Wahlbenachrichtigung wird zirka Mitte Januar 2025 versandt und wird voraussichtlich bis spätestens 28. Januar 2025 zugehen. Diese ist gut aufzubewahren bis zum Wahltag, denn sie ist in das Wahllokal mitzubringen.

Was mache ich, wenn ich bis 28. Januar 2025 keine Wahlbenachrichtigung bekommen habe?

Sofern Ihnen keine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, melden Sie sich bitte frühzeitig beim Wahlamt, um aufzuklären, woran das liegt. Das Wahlamt kann Ihnen Auskunft erteilen, ob Sie dennoch im Wählerverzeichnis eingetragen sind und gegebenenfalls nochmals eine Wahlbenachrichtigung versenden. Am Wahltag im Wahllokal sind solche Klärungen wegen Abschluss des Wählerverzeichnisses zu spät. Deshalb sollten alle Unstimmigkeiten vorab mit dem Wahlamt geklärt werden.

Welche Stichtage sind zu beachten für Personen, die vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz verlegen?

Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis alle Personen eingetragen, die am 12. Januar 2025 in Ostfildern mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Rückwirkende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt, Es zählt das Datum der tatsächlichen Anmeldung. Somit sollten alle mit Umzugszeitpunkt sofort bis 12. Januar 2025 Zuziehenden sich spätestens bis 12. Januar 2025 beim Servicecenter melderechtlich anmelden, damit sie von Amts wegen ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Vom 13. Januar bis 2. Februar 2025 ist die Aufnahme ins Wählerverzeichnis für Zuziehende noch auf Antrag möglich. Dieser ist beim Servicecenter zu stellen. Wird kein Antrag gestellt, bleibt die Person im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen, da dort zum Stichtag 12. Januar 2025 gemeldet. Ab dem 3. Februar 2025 endet der Veränderungsdienst und sind Änderungen im Wählerverzeichnis nur in Ausnahmefällen und nach rechtzeitigem Einspruch (Fristende 7. Februar 2025) möglich.


Barrierefreiheit der Wahllokale

Informationen zur Barrierefreiheit der Wahllokale finden Sie übersichtlich in einer Tabelle zusammengefasst.

 

Weitere Informationen zur Bundetagswahl

Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation - FAQ, barrierefreie PDF

Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation, Kurzfassung - barrierefreie PDF

Schutz der Bundestagswahl 2025 in leichter Sprache: Zusammen gegen Falsch-Informationen bei der Bundestags-Wahl - barrierefreie PDF

Alle Links öffnen ein neues Fenster.


Wahlhelfer

Derzeit werden keine Wahlhelfer gesucht.

 

Europa- und Regionalwahl 2024

Am 9. Juni 2024 wählten die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament. Neu dabei war: Für die Europawahl 2024 wurde das Wahlalter in Deutschland erstmals auf 16 Jahre gesenkt.

Das Wahlergebnis können Sie über den externen Link "Wahlergebnis" abrufen.

 

Kommunalwahl 2024

Die Wahl der Kandidaten in Kommunalparlamenten erfolgte ebenfalls am 9. Juni 2024.

Das Wahlergebnis können Sie ebenfalls online abrufen.

 

Landtagswahl 2021

Am 14. März 2021 fand die Landtagswahl statt. Die Ergebnisse können auf der Seite Landtagswahl abgerufen werden.

 

Oberbürgermeisterwahl 2021

Christof Bolay wurde am 7. Februar 2021 erneut zum Oberbürgermeister der Stadt Ostfildern gewählt.


Ansprechpartner

Für grundsätzliche Fragen der Wahlorganisation wenden Sie sich bitte an:

Bei Fragen zur Briefwahl der Bundestagswahl wenden Sie sich bitte an:

Wenn Sie Fragen zur Tätigkeit des Wahlhelfers haben, wenden Sie sich bitte an: