Extended: Ukraine Residence Permit!
Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!
Продлено: разрешение на временное пребывание украинцев!
Am 5. Dezember 2023 ist die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in Kraft getreten.
Demnach gelten Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen (u.a. Arbeitserlaubnis) bis zum 4. März 2025 fort, ohne dass es einer Verlängerung im Einzelfall bedarf.
Geflüchtete müssen somit für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.