Einladungen für ausländische Gäste
Der Gastgeber ausländischer Gäste, die für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, muß bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich der Einladende dafür zu sorgen, dass während des Besuchsaufenthaltes seiner Gäste den öffentlichen Kassen keine Kosten entstehen.
Benötigte Unterlagen
Für die Einladung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung (siehe unten)
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise über das Einkommen der letzten 3 Monate
- Nachweise über den vorhandenen Wohnraum (Miet- oder Kaufvertrag)
Kosten
Kartenzahlung erwünscht (Girocard, VISA, Debitkarte, Mastercard)
Die Gebühr für die Einladung beträgt 29 Euro
Nach 17.30 Uhr werden keine Einladungen (Verpflichtungserklärungen), Beeintragungen der elektronischen Aufenthaltsausweise durchgeführt, da diese sehr zeitaufwändig sind.
Ansprechpartner
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.
A
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Zuwanderung und Integration
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Dienststelle: Gehard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-132
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E-Mail: auslaenderrecht@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
F, H, J und FEG
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Zuwanderung und Integration
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-145
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E-Mail: auslaenderrecht@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
G, I, V – Z
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Zuwanderung und Integration
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-133
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E-Mail: auslaenderrecht@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: Nach Vereinbarung
K, L, N
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Zuwanderung und Integration
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Dienststelle: Stadthaus, Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Straße 1
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Tel.: 0711 3404-165
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E-Mail: auslaenderrecht@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
M, O, P, R
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Zuwanderung und Integration
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-509
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E-Mail: auslaenderrecht@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
Q, S – U und FEG
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Zuwanderung und Integration
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-131
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E-Mail: auslaenderrecht@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
Formulare/Anträge
Verpflichtungserklärung (pdf/2 MB)
Verpflichtungserklärung abgeben (Weiterleitung zu service bw)