KW51_Feuerwerk

Damit das Silvester-Feuerwerk sicher bleibt und Verletzungen oder Brände vermieden werden, wird darum gebeten, die Vorschriften für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern findet in diesem Jahr von Samstag, 28. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember, statt. Raketen und Böller der Kategorie 2 dürfen nur an Personen, die älter als 18 Jahre sind, abgegeben und auch nur von diesen abgebrannt werden. Der Verkauf und die Abgabe an Jugendliche ist auch dann verboten, wenn eine schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegt. So genanntes Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1 darf das ganze Jahr über verkauft werden, aber nur an Personen über zwölf Jahren.

Der Handel mit Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 und 2 ist anzeigepflichtig. Wer erstmals Feuerwerk der Kategorie 1 oder 2 verkaufen will, muss dies einmalig und mindestens zwei Wochen vorher bei der Stadtverwaltung und dort der Sprengstoffbehörde im Stadthaus im Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Straße 1, anzeigen.

Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche Stoffe, die gefährliche Wirkungen entfalten können. Es sollten deshalb nur solche Feuerwerkskörper gekauft werden, die in der Europäischen Union zugelassen sind, beispielsweise von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM). Eine Zulassung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern nur, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher zu handhaben sind.

Auf Basteleien verzichten

Tüftler sollten auf Basteleien mit Feuerwerkskörpern verzichten, denn das Hantieren mit Schwarzpulver ist hochgefährlich. Bereits durch Stöße, Reibung, Elektrostatik oder jede Art von Zündquellen kann es zu explosiven Reaktionen kommen. Die gekauften Feuerwerkskörper sollten an einem sicheren und für Kinder unzugänglichen Ort aufbewahrt werden.

Raketen sollten nur von einem sicheren Platz aus gestartet werden. Bäume, Oberleitungen, Tankstellen, Dachvorsprünge oder leicht entzündliche Gegenstände dürfen nicht in der Nähe sein. Pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden abzubrennen, ist eine Ordnungswidrigkeit.

Raketen und Böller dürfen niemals in geschlossenen Räumen angezündet werden. Blindgänger sollten niemals erneut gezündet werden. Vor dem Zünden sollten unbedingt die Gebrauchshinweise beachtet werden. Feuerwerkskörper sollten immer senkrecht und nicht auf Personen ausgerichtet werden. Kinder sollten über die Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen können, informiert und während des Abbrennens der Böller beaufsichtigt werden. Mülltonnen sollten geschlossen, Balkone und Terrassen leergeräumt, alle Fenster und besonders die Dachluken geschlossen werden.

Rechtliche Bestimmungen beachten

Nach dem Neujahrstag dürfen keine Böller und Raketen mehr gezündet werden. Wer Raketen und Böller nach dem Neujahrstag abbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bestraft werden. Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus einem Silvesterspaß schnell eine Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden.

Außerdem können zivilrechtlich Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Für Kinder und Jugendliche sind Eltern oder andere Aufsichtspflichtige mitverantwortlich.

Informationen

Weitere Informationen gibt es bei Andrea Bange, Telefon 0711 3404-160, E-Mail: waffenbehoerde@ostfildern.de. Bei Bränden und anderen Notsituationen sind der Notruf 112 oder die Polizei unter der Nummer 110 zu verständigen.

 



18.12.2024 10:42:19