KW48_Virtuelles Bauamt_Foto Franziska Menge

Die Stadt Ostfildern geht einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung: Ab dem 1. Januar 2025 können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen alle baurechtlichen Anliegen bequem online über das neue „Virtuelle Bauamt“ einreichen und den Bearbeitungsstand verfolgen.  

Julia Pfeiffer, Leitung der Abteilung Baurecht, erläutert, dass durch die digitale Bearbeitung und Kommunikation im Genehmigungsverfahren nicht nur die Bearbeitungszeiten verkürzt werden, sondern auch die Kommunikation für alle Beteiligten transparenter und nachvollziehbarer gestaltet wird. Darüber hinaus ermögliche der digitale Prozess erhebliche Einsparungen an Zeit und Ressourcen.

Effizienz durch eine End-to-End-Lösung

Das Virtuelle Bauamt ist als sogenannte End-to-End-Lösung konzipiert, bei der alle Verfahrensschritte von der Antragstellung über die Einbindung beteiligter Behörden bis hin zur finalen Entscheidung vollständig digital ablaufen. Das Herzstück ist dabei der digitale Vorgangsraum, ein Bereich, in dem Bauherren, das Bauamt und weitere Beteiligte gleichzeitig und direkt am Antrag arbeiten können. Diese Struktur sorgt für eine schnellere und komfortablere Bearbeitung. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in Baden-Württemberg setzt bei der Einführung des Virtuellen Bauamts auf das „Einer-für-Alle-Prinzip (EfA)“. Dabei wird eine von einem Bundesland entwickelte Software für alle Bundesländer zugänglich gemacht. Grundlage ist der „Digitale Bauantrag“ aus Mecklenburg-Vorpommern, dessen Nachnutzung eine einheitliche und benutzerfreundliche Abwicklung ermöglicht. Mit dem Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Bauanträge künftig sicher und rechtlich verbindlich digital einreichen.

Übergangsphase mit Papier und Digitalem

In der Übergangsphase, bis alle Genehmigungsverfahren vollständig digital abgewickelt werden, setzt die Stadt Ostfildern auf eine parallele Nutzung von digitalen und analogen Formaten. Das bedeutet, dass Bauherren und Architekten ihre digitalen Anträge, die über das Virtuelle Bauamt BW (Viba-BW)-System eingereicht werden, vorübergehend noch durch Planunterlagen in Papierform ergänzen müssen. Diese Unterlagen sind weiterhin per Post an die untere Baurechtsbehörde zu senden. Betroffen sind davon alle baurechtlichen Verfahren, wie das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren, das Kenntnisgabeverfahren, Bauvoranfragen sowie Anträge auf Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen.

Voraussetzungen für die digitale Antragstellung

Für die Nutzung des Virtuellen Bauamts ist zunächst die Einrichtung eines Benutzerkontos erforderlich. Privatpersonen benötigen dafür eine BundID, während Unternehmen ein Unternehmenskonto einrichten müssen. Die Anmeldung bei der BundID setzt ein Vertrauensniveau von „substanziell“ oder „hoch“ voraus. Das bedeutet, dass entweder ein ELSTER-Zertifikat (substanziell) oder die Online-Ausweisfunktion (hoch) erforderlich ist. Da die Zugangsdaten per Post versandt werden, wird eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen empfohlen. Diese Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten ein gesichertes Postfach für die Kommunikation mit der Baurechtsbehörde. Ein einfaches Konto mit Benutzername und Passwort reicht für die Einreichung eines digitalen Bauantrags nicht aus.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Nutzung des Virtuellen Bauamts, zur BundID, zum ELSTER-Zertifikat und zur Antragstellung sind unter ostfildern.de/Baurecht.html erhältlich. Die Abteilung Baurecht ist unter der Telefonnummer 0711 3404-432 oder per E-Mail an baurecht@ostfildern.de erreichbar.

 



27.11.2024 14:22:27