Wahlen sind die essentiellen Grundlagen jeder Demokratie.

Die Abwicklung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich.

Wenn auch Sie einmal einen Blick „hinter die Kulissen" werfen wollen: Wie wäre es mit einer Mitarbeit in einem der Wahlvorstände? Es erwartet Sie eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit.

Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt:


Wer darf bei einer Wahl helfen?

Wahlhelfer können alle sein, die auch bei der jeweiligen Wahl wählen dürfen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden.

Wie lange dauert der Wahldienst?

Einsatzzeiten im Wahllokal:
Entweder Frühschicht (7.45 bis 13 Uhr und 17.45 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung) oder Spätschicht (12.45 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung ). Die Wahlvorsteher übernehmen die Schichteinteilung.

Einsatz bei Briefwahlauszählung:
Ab 15 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung.

Was sind die Aufgaben eines Wahlhelfers?

Ein Wahlvorstand besteht aus sechs bis acht Mitgliedern. Er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Der Wahlvorsteher leitet die Tätigkeit des Vorstandes und verteilt die einzelnen Arbeiten auf die Mitglieder. Dazu gehört zum Beispiel die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses und die Eintragung der Stimmabgabevermerke.

Nach der Schließung der Wahllokale sind Sie an der Auszählung der Stimmzettel beteiligt. Zu guter Letzt unterschreiben Sie die Wahlniederschrift und helfen bei den Aufräumarbeiten mit.

Gibt es für den Wahldienst eine Entschädigung?

Ihr Engagement wird selbstverständlich belohnt: Sie erhalten für Ihren Einsatz am Wahltag ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 45 bis 60 Euro. Das Geld wird Ihnen am Wahltag in bar ausgezahlt.


Jetzt  als Wahlhelfer melden

Wenn Sie zur Übernahme eines Wahlehrenamtes bereit sind, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Sollten Sie für den Wahldienst eingesetzt werden, erhalten Sie rechtzeitig vor der Wahl eine schriftliche „Berufung“ für den entsprechenden Wahlbezirk.